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| AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die mit RapidComp, Andreas Schmidt & Michael Niendorf GbR, nachfolgend Anbieter genannt, geschlossen werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Widersprechende AGB des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt, gelten nur als vereinbart, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich und gesondert schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Vertragsschluss
Die Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit dessen schriftlicher Bestätigung zu nachstehenden Bedingungen zustande. Auch mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Alle Vereinbarungen und Aufträge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt und gezeichnet wurden. Sie verpflichten diesen nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang, nicht zur Erbringung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, wie der Einbeziehung eines bestimmten, vom Kunden erwarteten Gewinnes.
Der Anbieter behält sich das Recht abweichender Lieferungen insbesondere bei technischen Änderungen auch nach Vertragsschluss vor. Der Anbieter kann notwendige Veränderungen in technischer oder produktionsbedingter Hinsicht auch nach Vertragsschluss vornehmen, soweit hierdurch keine Wertminderung eintritt, der Vertragszweck nicht gefährdet wird und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand eines Vertrages kann sein: Ausarbeitung und Gestaltung von Webseiten im Internet und Intranet, Ausarbeitung und Gestaltung von Präsentationen sowie Ausarbeitung und Programmierung von Software oder softwareähnlichen Programmen, Verkauf von Hard- und Software, Beratungs- und Schulungsleistungen, sonstige Dienstleistungen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Mitwirkung
Die Ausarbeitung von Projekten erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die dieser zeitgerecht, während der üblichen Geschäftszeiten, und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Der Anbieter überprüft diese Informationen nur auf Plausibilität und nicht auf Inhalt. Für die Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Grundlage für die Erstellung von Projekten ist die schriftliche Projektbeschreibung, die der Anbieter aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Anbieter verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Anbieter ist berechtigt für die bis dahin getätigten Aufwendungen Ersatz zu verlangen.
4.2. Abnahme bei Werkverträgen
Die Abnahme einer Webseite bzw. der erstellten Software, einschließlich webbasierender Software, wird im Hause des Kunden und auf dessen Anlagen durchgeführt, es sei denn, es wird eine Abnahme im Hause des Anbieters oder an einem anderen Ort vereinbart. Über die Funktionsprüfung der Webseite bzw. der erstellten Software im Rahmen der Abnahme ist ein Protokoll zu führen, in dem die Funktionstüchtigkeit bzw. gegebenenfalls Mängel der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Spezifikationen festgehalten werden.
Treten bei der Abnahme Fehler auf, so sind diese im Protokoll festzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme lediglich aufgrund unerheblicher Mängel der Website bzw. der erstellten Software zu verweigern.
Tritt während der Abnahme kein Fehler auf, so ist im Protokoll die Abnahme vorbehaltlos zu erklären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters, sämtliche später auftretende Fehler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.
Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Anbieter innerhalb von 2 Wochen nach Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
4.3. Mängelrüge bei Kaufverträgen
Der Kunde hat die übersendete Ware unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern - nach Erhalt zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu machen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5. Fristen und Termine
5.1. Allgemeine Regelungen
Eine Frist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen. Fristen verstehen sich im Zweifel als Richtzeiten. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen seitens des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5.2. Kaufverträge
Es wird eine Holschuld vereinbart. Die Versendung der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ohne Gewähr für die billigste Versandart, soweit nicht anders vereinbart. Transportversicherungen sind vom Kunden abzuschließen. Mit der Übergabe der Ware an die Transportperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Das gilt auch beim Transport mit den eigenen Fahrzeugen des Anbieters. Die Gefahr geht auch über, wenn sich der Versand aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat.
Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn sich die Ware zum Zeitpunkt ihres Ablaufs auf dem Wege zum Kunden befindet oder der Anbieter die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
Gerät der Anbieter in Verzug, kann der Kunde seine Rechte gem. § 326 BGB erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 3 Wochen ausüben. Für Liefertermine gilt Gesagtes entsprechend. Teillieferungen sind zulässig, soweit der Vertragsgegenstand das zulässt.
Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Anbieter von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
Ist eine bestimmte Zulieferung vereinbart und halten die Zulieferer ihre Lieferpflichten nicht oder nicht vollständig ein, so verlängern sich die Lieferfristen des Anbieters um die Zeit der Verzögerung von dessen Selbstbelieferung, jedoch nicht über die Dauer von 3 Wochen hinaus.
6. Annahmeverzug
Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, eine 14-tägige Frist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach deren Ablauf ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Entscheidet sich der Anbieter für Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Anbieter weist einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nach.
Ist der Kunde zu einem vereinbarten Liefertermin oder bei einer vereinbarten Anfahrt nicht anzutreffen, so trägt der Kunde die Kosten für diese Anfahrt, bzw. diese Lieferung.
7. Preise und Zahlung
Die Preise des Anbieters verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. und gegebenenfalls Versandkosten. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens zahlbar innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum rein Netto ohne Skonto.
7.1.Zahlungsbedingungen bei Werkverträgen
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als 14 Tage oder erfordert dieser vom Anbieter finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind Sonderfälle und ausschließlich erst nach schriftlicher Bestätigung des Anbieters zulässig.
7.2. Sonderleistungen
Soweit im Einzelfall zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Anbieters Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten wie z.B. spezielle Materialien, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind von diesem zu erstatten. Die Kosten werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
8. Sicherheitsleistung
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nur bei ausreichender Sicherheitsleistung des Kunden zu erbringen. Wird trotz des Verlangens des Anbieters keine ausreichende Sicherheit gestellt, ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ersetzt dem Anbieter die Aufwendungen und Schäden, die diesem bis zur Erklärung des Rücktritts im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstanden sind.
9. Verzug des Bestellers
Gerät der Kunde mit mehr als 14 Tagen in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Ferner ist er berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.
Tritt beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzlage) ein, werden sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Kaufverträge
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters oder, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an den Anbieter ab. Der Anbieter ermächtigt ihn jedoch widerruflich zu deren Einzug im eigenen Namen. Der Anbieter kann die Bekanntgabe abgetretener Forderungen und deren Schuldner verlangen und die Abtretung gegenüber dem Schuldner offen legen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Beeinträchtigt ein Dritter Rechte des Anbieters, so teilt dies der Kunde unverzüglich mit.
10.2.Sicherstellung
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden kann der Anbieter die Vorbehaltsware sicherstellen. Der Kunde gestattet hiermit den von dem Anbieter zur Abholung ermächtigten Personen den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ohne vorherige Anmeldung. Die Ausübung des Eigentumsrechts durch den Anbieter gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit. Der Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, wenn der Warenwert die Höhe der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Dateien, Layouts oder Quelltexte, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Anbieter dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters geändert werden.
11. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Produkte in funktionsfähigem Zustand sind. Leistungsbeschränkungen und Mängel, die auf der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software-Konfiguration beruhen, fallen in dessen Risikobereich.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern nicht anders ausdrücklich angegeben. Bei berechtigten Mängelrügen – siehe Punkt 4.3. - leistet der Anbieter nach eigener Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Schlägt ein Nachbesserungsversuch fehl, so wird der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist von 21 Tagen für einen weiteren Nachbesserungsversuch einräumen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Alle Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn seitens des Kunden oder Dritter Eingriffe oder Veränderungen an den Vertragsleistungen des Anbieters vorgenommen worden sind. Speziell auf Kundenwunsch angefertigte, oder vom Kunden explizit bestellte Sonderanfertigungen / Sonderlieferungen sind vom Umtausch ausgeschlossen
12. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter.
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Anbieter unbeschränkt. Die Haftung auf anfängliches Unvermögen ist auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung der Anbieter bei Vertragsschluss rechnen muss. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besondere Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Abs.2 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen oder Vorabversionen (Software) durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und ggf. Ton. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen und Vorabversionen (Software) entfällt jede Haftung des Anbieters. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Anbieter nicht.
Bei Eintragungen in Suchmaschinen wird seitens des Anbieters keine Garantie für Aufnahme und Position der jeweiligen Webseite übernommen.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1. Für die Erstellung von Software
Die entwickelte Software sowie alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Der Kunde darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherheitskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss den Anbieter als Hersteller erkennen lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ott aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Anbieter zu beziehen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Anbieter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Anbieter - Urheber - auf Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, Vervielfältigungsstücke und andere durch ihn erbrachte Leistungen, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
13.2. Für die Verwendung im Web
Der Anbieter räumt dem Kunden die folgenden, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbegrenzten, aber nicht exklusiven Nutzungsrechte, die an vom Anbieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten oder verwendeten Arbeitsergebnisse und deren Produkten bestehen zur Herstellung von beliebigen Produktionen und zur umfassenden Auswertung der daraus entstehenden Werke im Internet und anderen Onlinediensten ein.
Hiervon umfasst sind - das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf (unter Einschluss des Rechts zur analogen oder digitalen Individualübermittlung und des Rechts zum Einzelabruf aus Datenbanken gegenüber offenen und geschlossenen Benutzerkreisen) - das Senderecht, - das Archivierungs- und Datenbankrecht
jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken.
Vorstehende Rechtseinräumung gilt im gleichen Umfang für von dem Anbieter bei der Leistungserstellung herangezogene Mitarbeiter.
13.3. Verkauf von Drittanbietersoftware
Handelt es sich bei den ausgelieferten Programmen um Drittanbieter-Software, so gelten ebenso die Vertragsbestimmungen des Drittanbieters. Der Kunde verpflichtet sich, Schutzrechte des Anbieters oder Dritter zu beachten. Macht ein Dritter Schutzrechte geltend, die der Anbieter nicht kannte und nicht kennen musste, so haftet der Anbieter dem Kunden nicht.
14. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Anbieters abzutreten oder sonst zu übertragen. Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
15.Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche zu erbringenden Leistungen wird Berlin als Erfüllungsort vereinbart.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter entstehen, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 17.07.2001
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Schmidt & Niendorf GbR Berliner Allee 105-107 13088 Berlin
Tel.: 030 92090430 Fax: 030 92090449
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